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Bestattung

„Denn sie werden getröstet werden“ (Mt 5,4)

Die Begleitung in der Trauer, beim Abschied und bei der Bestattung ist eine Aufgabe, welche die Seelsorgerinnen und Seelsorger im Pastoralen Raum Merzig gerne übernehmen. Dabei steht die würdevolle und von der christlichen Hoffnung geprägte Verabschiedung und Bestattung des verstorbenen Menschen im Mittelpunkt.  

Wenn eine kirchliche Beisetzung gewünscht wird, sind folgende Fragen wichtig:

Wird ein kirchliches Begräbnis gewünscht, gibt es für Sie zwei Möglichkeiten der Kontaktaufnahme:

 

  • Sie setzen sich zunächst mit einem Bestattungsunternehmen in Verbindung: Der Bestatter bzw. die Bestatterin nimmt dann den Kontakt mit dem Pfarramt auf, das für die Beisetzung zuständig ist. In der Regel ist der letzte Wohnsitz der verstorbenen Person dafür maßgebend. Der Termin der Beisetzung wird mit dem Pfarrbüro abgestimmt. Sie erhalten dann einen Anruf von dort.
  • Oder Sie nehmen zuerst Kontakt mit dem Pfarramt auf: Sie treten mit dem Pfarrbüro in Verbindung, das für den letzten Wohnsitz der verstorbenen Person zuständig ist. Dort wird Ihr Anliegen aufgenommen, mit den zuständigen Seelsorgern besprochen und an das Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl weitergegeben. Die Person, die für die Trauerfeier zuständig ist, wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen.

Die Kontaktdaten der einzelnen Pfarrämter in Merzig, Hilbringen, Mettlach und Perl finden Sie hier!

  • Einer der hauptamtlichen Seelsorgerinnen oder Seelsorger (manchmal auch eine Person, die für den ehrenamtlichen Bestattungsdienst ausgebildet ist), übernimmt die Zuständigkeit und setzt sich mit denjenigen Angehörigen in Verbindung, die Sie als Kontaktpersonen benannt haben.
  • Die für die kirchliche Beisetzung zuständige Person bietet den Angehörigen ein persönliches Gespräch an, das an einem Ort ihrer Wahl oder im Pfarrbüro stattfindet (Kondolenzgespräch). Darin können die Trauer und die Situation der Angehörigen zur Sprache kommen.

  • Der Ritus der Beisetzung hat in der Regel mehrere Stationen. Meistens findet ein Wortgottesdienst statt, der in der Friedhofshalle gehalten wird, manchmal auch in einer Kapelle oder in einer Kirche. Von dort aus wird der Sarg bzw. die Urne zur letzten Ruhestätte geleitet und beigesetzt.
  • Die Beisetzung kann je nach Wunsch und Möglichkeit seitens der Pfarrei mit einem Sterbeamt verbunden sein, das heißt mit einer von einem Priester in einer Kirche geleiteten Eucharistiefeier.
    Es kann auch sein, dass ein Sterbeamt zeitlich getrennt von der Beisetzung an einem anderen Wochentag oder in einer Eucharistiefeier am folgenden Samstag oder Sonntag begangen wird. Auf jeden Fall ist es immer möglich und nach kirchlichem Brauch gewünscht, nicht nur auf dem Friedhof, sondern auch in einer Eucharistiefeier der verstorbenen Person zu gedenken und für sie zu beten. Bitte erfragen Sie die örtlichen Gegebenheiten im Pfarrbüro.
  • Die Feier der Beisetzung kann auch nur am Grab
  • Wenn eine Kremation stattfindet, ist es möglich, die Verstorbene bzw. den Verstorbenen im geschlossenen Sarg im Rahmen einer liturgischen Feier zu verabschieden. Dafür gibt es einen eigenen Ritus, der von einer Seelsorgerin, einem Seelsorger oder einer ehrenamtlich zum Begräbnisdienst beauftragten Person geleitet wird. 
  • Vielerorts ist es üblich, auch nach der Beisetzung noch weiterhin öffentlich der verstorbenen Person zu gedenken, zum Beispiel in einer Eucharistiefeier nach vier bis sechs Wochen (zweites Sterbeamt) oder rund um den Jahrestag des Todes (Jahrgedächtnis). Dabei wird dann in der Regel der Name der verstorbenen Person mit in ein Gebet aufgenommen.

  • Im christlichen Begräbnis gedenkt die Gemeinde der verstorbenen Person, dankt für ihr Leben und Wirken, betet für sie und vertraut sie Gott an.
  • In den Worten der Begräbnisliturgie kommen die unterschiedlichsten Gefühle derjenigen zum Ausdruck, die Abschied nehmen müssen: Schmerz, Trauer und Ohnmacht werden ebenso benannt wie das Bedürfnis nach Trost und Unterstützung.
  • Zum anderen wird von der christlichen Hoffnung auf die Auferweckung und die ewige Geborgenheit bei Gott gesprochen. Diese kommt auch in vielen Zeichen zum Ausdruck.
  • Ein dritter Aspekt ist der Trost für die Hinterbliebenen durch das gemeinsame Abschiednehmen und die Bitte um Stärkung auf dem Weg der Trauer.

  • Der kirchlichen Begräbnisfeier liegt ein Ritus mit vorgegebenen, aufeinander aufbauenden Elementen zugrunde. Diese sind jedoch nicht alle inhaltlich festgelegt. Vielmehr gibt es für die konkrete Ausgestaltung Texte und Gebete, aus denen die zuständige Seelsorgerin bzw. der zuständige Seelsorger auswählen kann.
  • Darüber hinaus ist es auch möglich, weitere Texte, Gebete oder Elemente mit aufzunehmen. Wenn Sie einen Text, ein Gebet, einen biblischen Text oder ein Lied haben, das Sie gerne in den Ritus mit einbringen möchten, können Sie das im Kondolenzgespräch ansprechen.
  • Manche Angehörige möchten auch selbst etwas zum Leben der verstorbenen Person sagen, einen Text vorlesen oder im Rahmen der Begräbnisfeier etwas gestalten. Auch dies ist nach Absprache mit der Seelsorgerin bzw. dem Seelsorger möglich.